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EU-Regeln, 27 Register, ein Problem: Warum die IHK bei der Verpackungsverordnung nachbessern will
03.Sep. 2026 | 8 Min. Lesezeit | Politische Forderungen, Recht & Steuern |Autor: Franziska Stavenhagen
Die Ziele der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) sind kaum umstritten. Verpackungsabfälle sollen reduziert, Ressourcen geschont und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Auch die Unternehmen in der Region Stuttgart stellen diese Ziele nicht infrage. Doch seit die Verordnung am 12. August in Kraft getreten ist, häufen sich bei der IHK Region Stuttgart die Rückmeldungen von Betrieben, die bei der Umsetzung auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung im grenzüberschreitenden Handel. Unternehmen müssen sich in allen EU-Mitgliedstaaten registrieren, in denen sie Verpackungen in Verkehr bringen. Wer dort keine Niederlassung besitzt, muss zusätzlich einen Bevollmächtigten benennen. Nach Einschätzung der IHK entstehen dadurch gerade für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche administrative Belastungen.
Zu viel Bürokratie für den Binnenmarkt
Die Kritik richtet sich nicht gegen das Ziel der Regulierung, sondern gegen deren Ausgestaltung. Im Musterbrief, den die IHK ihren Mitgliedsunternehmen zur Verfügung stellt, wird der bürokratische Aufwand detailliert beschrieben. Demnach verlangt die Verordnung Registrierungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten sowie die Benennung lokaler Bevollmächtigter. Aus Sicht der Unternehmen steht dieser Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den Umweltauswirkungen von Verpackungen. Besonders kleinere Betriebe sehen sich mit zusätzlichen Kosten und Verwaltungsaufgaben konfrontiert.
Hinzu kommt, dass jedes EU-Land eigene Register, Lizenzsysteme und Behördenstrukturen betreibt. Unterschiede bei Fristen, Mengendefinitionen, Sprachen und Sanktionsregelungen erschweren die Umsetzung zusätzlich. Nach Darstellung der Unternehmen entsteht damit kein vereinfachter europäischer Binnenmarkt, sondern ein System mit zahlreichen nationalen Sonderwegen.
IHK fordert praktikable Lösungen
Die IHK Region Stuttgart fordert deshalb konkrete Nachbesserungen. An erster Stelle steht die Einführung eines europaweiten One-Stop-Shop-Systems nach dem Vorbild des Umsatzsteuerverfahrens. Unternehmen könnten ihre Pflichten dann zentral erfüllen, statt sich in jedem einzelnen Mitgliedstaat gesondert registrieren zu müssen. Eine solche Lösung würde nach Auffassung der IHK den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
Darüber hinaus setzt sich die Kammer für wirksame Mengenschwellen ein, um kleine Unternehmen zu entlasten. Ebenso fordert sie mehrsprachige und EU-einheitliche Registrierungsportale. Außerdem spricht sie sich für eine vorübergehende Aussetzung von Sperrandrohungen auf Handelsplattformen aus. Schließlich müsse es eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten geben, bevor Sanktionen greifen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen die neuen Anforderungen überhaupt erfüllen können.
Unternehmen sollen ihre Erfahrungen einbringen
Um den politischen Druck zu erhöhen, beteiligt sich die IHK Region Stuttgart an einer bundesweiten Aktion der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Mitgliedsunternehmen sind aufgerufen, ihre Erfahrungen direkt an die EU-Kommission zu melden. Dazu stellt die IHK einen Musterbrief an die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall bereit, den die Betriebe mit eigenen Erfahrungen ergänzen können.
Der Brief verweist auf die Belastungen durch unterschiedliche nationale Registrierungs- und Lizenzsysteme sowie die Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten. Gleichzeitig greift er die Forderungen der IHK nach einer praxistauglicheren Umsetzung der Verordnung auf. Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag direkt nach Brüssel zu tragen.
Appell an Politik und EU-Kommission
Neben der Aktion für Unternehmen richtet sich die IHK auch direkt an die politischen Entscheidungsträger. IHK-Präsident Claus Paal und Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre haben sich an die Europaabgeordneten gewandt. Sie fordern, die vorhandenen Einflussmöglichkeiten im Europäischen Parlament und gegenüber der EU-Kommission zu nutzen, um schnelle und praxistaugliche Lösungen zu erreichen.
Paal formuliert dabei einen grundsätzlichen Anspruch an europäische Regulierung: Unternehmen müssten früher in Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Wer Regeln für Millionen Betriebe beschließe, müsse wissen, ob diese im Arbeitsalltag tatsächlich umsetzbar seien. Die aktuelle Debatte um die Verpackungsverordnung zeigt aus Sicht der IHK vor allem eines: Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau dürfen kein Widerspruch sein. Damit europäische Ziele Akzeptanz finden, müssen sie auch in Werkstätten, Handelsunternehmen und mittelständischen Industriebetrieben praktikabel umgesetzt werden können.
Franziska Stavenhagen ist Leiterin des Bereichs Kommunikation der IHK Region Stuttgart.