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Ursprungszeugnisse für den Export sind jetzt komplett elektronisch.

Ursprungszeugnis: Außenhandel wird noch digitaler

05.Jan. 2026 | 4 Min. Lesezeit | Außenwirtschaft, Digitalisierung |
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Ein wichtiger Schritt in Richtung volldigitaler Außenhandel: Mit dem neuen volldigitalen Ursprungszeugnis entfällt erstmals der Papierausdruck eines der zentralen Dokumente im internationalen Warenverkehr. Unternehmen können das Ursprungszeugnis nun komplett digital beantragen, erhalten und an ihre Handelspartner weiterleiten – rechtssicher, international anerkannt und ohne Medienbruch. Das spart Zeit, Kosten und beschleunigt die Zollabfertigung spürbar.

Ein Ursprungszeugnis bescheinigt den handelspolitischen Ursprung einer Ware. In vielen Ländern ist es eine zollrechtliche Voraussetzung für die Einfuhr oder den Erhalt von Handelsvorteilen.

Jährlich werden in Deutschland rund eine Million dieser Urkunden ausgestellt – fast zehn Prozent davon von der IHK Region Stuttgart: 2024 waren es beispielsweise 93.000 Ursprungszeugnisse und Außenhandelsbescheinigungen.

Die Antragstellung und die Ausstellung der Ursprungszeugnisse erfolgt bereits seit vielen Jahren elektronisch. Der ­Anteil der in Papierform beantragten Dokumente liegt nur noch bei zehn ­Prozent und sollte möglichst ganz verschwinden. Das elektronische Verfahren ist bewährt und erlaubt zusätzlich eine Online-Echtheitsprüfung.

Allerdings war es bislang trotz elektronischen Verfahrens notwendig, das bescheinigte Ursprungszeugnis oder das bescheinigte Dokument im Unternehmen auszudrucken und per Kurierdienst an den ausländischen Warenempfänger zu versenden, damit dieser den Import durchführen kann. Dieser Prozess ver­ursacht Kosten und kann die Abfertigung verzögern. Außerdem können ­Dokumente verloren gehen. Genau hier setzt das volldigitale Ursprungszeugnis an.

Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen seit Mitte September erstmals eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung. Entwickelt wurde sie von der IHK-Organisation. Nach erfolgreicher Testphase ging das System am 15. September bundesweit in den Echtbetrieb – ein bedeutender Fortschritt für die Effizienz und Modernisierung des internationalen Warenverkehrs.

© IHK für München und Oberbayern
So funktioniert das digitale Ursprungszeugnis

Über das zentrale Portal eUZweb können Unternehmen Ursprungszeugnisse digital beantragen, genehmigen lassen, herunterladen und das dUZ direkt an den ausländischen Kunden weiterleiten –
koplett ohne physische Dokumente. Der bisher noch notwendige Medienbruch, die Urkunde nach der digitalen Bearbeitung durch die IHK auf vorgeschriebenen Formularen aus­zudrucken, entfällt. Falls doch ausnahmsweise ein Ausdruck erforderlich sein sollte, ist dieser weiterhin zusätzlich möglich.

Die Testphase hat gezeigt, dass das dUZ im Ausland problemlos anerkannt wird. Ausdrucke auf Papier sind schnell verschwunden.

Jedes digitale Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und ­einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit online überprüfen. Zudem erfüllt das Format die Vorgaben der überarbeiteten Kyoto-Konvention der Weltzollorganisation (WCO). Das ist ein globaler Standard für Zollverfahren und Handelsdokumente.

Was zunächst nach einer technischen Umstellung klingt, ist in der Praxis ein echter Innovationssprung. Die Geschichte des Ursprungszeugnisses – von der Papierform mit Stempel hin zur digitalen Signatur – zeigt eindrucksvoll, wie selbst kleine, aber zentrale Dokumente zur ­Effizienzsteigerung und Modernisierung des internationalen Handels beitragen können.

Marc Bauer
IHK Region Stuttgart
marc.bauer@stuttgart.ihk.de

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