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Steuerfreie Extras für Mitarbeiter sind smarte Alternativen zu Gehaltszuwächsen
17.März 2026 | 7 Min. Lesezeit | Fachkräfte, Recht & Steuern |Autor: Dr. Annja Maga
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Region sind anspruchsvoll. Unternehmen müssen Kostendisziplin wahren, doch wer seine Leistungsträger halten will muss attraktiv vergüten. Eine klassische Gehaltserhöhung verpufft durch Steuerprogression und Sozialabgaben. Die smarte Alternative: Pauschal besteuerte oder steuerfreie Extras. So kommt beim Mitarbeiter spürbar mehr an, ohne dass die Lohnkosten für das Unternehmen explodieren.
Der Schlüssel liegt fast immer darin, dass diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Diese Möglichkeiten gibt es:
Der Klassiker: 50-Euro-Sachbezug
Bis zu 50 Euro im Monat können Arbeitgeber ihren Angestellten steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Wichtig: Es darf kein Bargeld fließen.
Klassische Anwendungen sind Tankgutscheine oder Gutscheinkarten für regionale Einkaufszentren. Da viele Dienstleister mittlerweile digitale Lösungen (Apps/Karten) anbieten, ist der Verwaltungsaufwand minimal. Der Effekt: 600 Euro netto mehr pro Jahr für den Mitarbeiter, die den Arbeitgeber auch nur 600 Euro kosten.
Mobilität: Jobticket & E-Bike
Ob ÖPNV, E-Bike oder Elektrofahrzeug: Wer seinen Mitarbeitern den Arbeitsweg erleichtert, punktet doppelt.
ÖPNV: Zuschüsse zum Deutschlandticket oder Job Ticket sind komplett steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Dienstfahrrad: Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Dienstfahrrad (E-Bike) auch zur privaten Nutzung zusätzlich zum Gehalt, ist dieser geldwerte Vorteil komplett steuerfrei (bis 2030).
Laden im Betrieb: Wer mit dem privaten E-Auto zur Arbeit kommt, darf dieses steuerfrei beim Arbeitgeber auf- laden.
Internet und Kommunikation: In Zeiten von Homeoffice ist dies ein oft unterschätzter Baustein. Der Arbeitgeber kann die Internetkosten des Mitarbeiters pauschal mit bis zu 50 Euro im Monat bezuschussen. Dieser Zuschuss muss lediglich mit pauschal 25 Prozent versteuert werden (was oft der Arbeitgeber übernimmt), ist aber sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist lediglich eine Erklärung des Mitarbeiters über die Kosten – Einzelbelege müssen nicht monatlich gesammelt werden.
Weitere Bausteine im Überblick
Der steuerliche Werkzeugkasten bietet noch mehr Optionen, die sich lohnen können:
Kita-Zuschuss: Steuerfreie Übernahme der Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder (auch für Unterkunft und Verpflegung).
Gesundheitsförderung: Bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für zertifizierte Präventionskurse (zum Beispiel Yoga oder Rückenschule).
Essenszuschuss: Digitale Essensmarken oder Schecks für das Mittagessen, die steuergünstig bezuschusst werden.
Gruppenunfallversicherung: Pauschal versteuerte Policen, die den Mitarbeiter oft auch bei privaten Unfällen absichern.
Fazit: Der bloße Blick auf das Bruttogehalt greift zu kurz. Wer den steuerlichen Werkzeugkasten nutzt, schafft eine echte Win-Win-Situation: Spürbare finanzielle Entlastung für die Mitarbeiter und maximale Kosteneffizienz für das Unternehmen. Ein intelligenter Mix aus Sachbezug, Mobilität und Internet bringt oft mehr als die nächste klassische Gehaltsrunde. Also besser smart vergüten statt teuer bezahlen!
| Rechenbeispiel: So viel kosten den Chef 50 Euro netto | |
| Weg A: Gehaltserhöhung | Weg B: Sachbezug (Gutschein) |
| Notwendiges Brutto: ca. 100 € AG-Sozialabgaben: ca. 20 € = Kosten Arbeitgeber: ca. 120 € | Notwendiges Brutto: 50 € AG-Sozialabgaben: 0 € = Kosten Arbeitgeber:50 € |
| Ersparnis pro Monat: ca. 70,00 € | |
Karsten Bock
Martin Wieczerzycki
BW Bock & Wieczerzycki Steuerberater GbR
Leinfelden-Echterdingen
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