Two engineers discussing inventory lists on a clipboard and a tablet while standing by freight containers on a large commercial shipping dock © getty images

QR-Code statt Papierformular – Digitalisierung der Zolldokumente schreitet voran

02.Juni 2026 | 6 Min. Lesezeit | Außenwirtschaft |
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Wer künftig Waren vorübergehend in die Schweiz, nach Norwegen oder in das Vereinigte Königreich einführen und hierzu das Zollverfahren Carnet ATA nutzen möchte, darf sich freuen: seit 1. Juni geht das Verfahren ganz schlank per QR-Code, das bisherige mehrseitige und mehrfarbige DINA4-Papierformular hat endlich ausgedient.

Hintergrund ist, dass die Zollverwaltungen weltweit die Digitalisierung ihrer Prozesse seit Jahren sukzessive vorantreiben. Das Carnet ist eines der letzten Verfahren, das bislang ausschließlich auf dem Papier abgewickelt wurde. Nun haben sich die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich auf eine gemeinsame Einführung des digitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt. Seit diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll statt des bisher verwendeten Papierformulars ein digitales Carnet in Form eines QR-Codes vorzulegen. Die benötigten QR-Codes lassen sich einfach teilen, so dass auch Speditionen problemlos die Grenzformalitäten erledigen können und keine Gefahr besteht, dass die wichtigen Zolldokumente unterwegs verloren gehen.

Papierdokument wird bis Ende 2027 abgeschafft

Insgesamt nehmen rund 80 Länder an dem Carnetverfahren teil. Im ersten Schritt stellen neben der EU die Schweiz, UK und Norwegen auf das digitale Verfahren um. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das Papierdokument vollständig abgeschafft und das digitale Carnet in allen rund 80 Teilnehmerstaaten eingeführt sein: ein weiterer wichtiger Schritt zur vollständigen Digitalisierung von Zollverfahren.

Ausgebende Stelle sind in Deutschland die Industrie- und Handelskammern. Diese waren in Zusammenarbeit mit der Internationalen Handelskammer (ICC) maßgeblich in die Entwicklung der digitalen Version des Carnets eingebunden. Bei der IHK Region Stuttgart ist Abteilungsreferentin Kirsten Stürner das Gesicht des digitalen Carnets. Von Stunde Null an war sie in die Prozesssteuerung integriert und hat mit Sorge dafür getragen, dass der Übergang für die Unternehmen so reibungslos wie möglich verläuft. Dazu gehört, dass die Antragstellung für Carnet-Nutzer wie gewohnt über das IHK-Portal erfolgt. In den letzten Wochen vor dem Stichtag hat sie mit ausgewählten Unternehmen und den örtlichen Zollämtern das digitale Verfahren getestet und letzte Fehler identifiziert.

Noch ruckelt es an der ein oder anderen Stelle – wie häufig bei komplexen digitalen Prozessen mit mehreren Akteuren. Doch gemeinsam mit den Entwicklern werden diese Stück für Stück behoben. Dabei hat Kirsten Stürner immer das Ziel vor Augen, eine schlanke, transparente und zeitgemäße Abwicklung und Dokumentation des temporären Exports zu ermöglichen. Zum Auftakt ist eine Veranstaltungsreihe geplant: in kurzen Webinaren können sich interessierte Unternehmen bei der IHK über die neue Anwendung informieren und mit dem Carnet-Team der IHK Region Stuttgart und ihrer Bezirkskammern Tipps und Tricks austauschen.

Wie beantrage und erhalte ich ein Carnet ATA?

Was bedeutet das Verfahren für die Anwender? Sie beantragen das Zolldokument wie bisher über das elektronische Portal der IHK. Die IHK prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität und stellt das Dokument aus. Statt eines Papierausdrucks erhält der Antragsteller aber künftig eine Carnet-Nummer und einen PIN, mithilfe derer sich in der neuen, eigens entwickelten Carnet-App ein QR-Code generieren lässt. Diesen Code liest der Zoll ein und fertigt die Warenaus- und -einfuhr digital ab.

Das digitale Carnet ermöglicht eine papierlose, schlanke, transparente und zeitgemäße Abwicklung und Dokumentation des temporären Exports. Großer Vorteil für die Antragsteller: sie sparen Zeit und Wege. Und: das Dokument kann nicht verloren gehen.

Einziger Wermutstropfen bei der Einführung des digitalen Carnets ist, dass noch nicht alle Carnetvertragsländer zum 1.6.2026 für das digitale Verfahren gerüstet sind. Das bedeutet, dass die dortigen Zollbehörden die Ein- und Wiederausfuhren weiterhin auf dem Papier abfertigen, weil sie den QR-Code noch nicht verarbeiten können. Das Papierverfahren muss daher für einen Übergangszeitraum parallel laufen. Erst danach, so der Plan, hat das Formular vollständig ausgedient. Die IHK wird daher allen Antragstellern neben dem QR-Code auch noch das Papiercarnet aushändigen müssen. Für den Fall, dass ein Land bereist wird, das noch nicht auf digital umgestellt hat.

Details zum Verfahren lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): Carnet: Der „Reisepass für Waren” wird digital.

Mit den nun startenden Ländern Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich starten die Länder, für die die IHK Region Stuttgart die meisten Carnets ausstellt. Von den jährlich rund 1800 ausgestellten Carnets entfallen knapp 900 auf diese drei Länder.

Wozu brauche ich ein Carnet?

Mit einem Carnet ATA oder „IHK-Reisepass für Waren“ können Waren vorübergehend als Berufsausrüstung, Warenmuster oder für Messen und Ausstellungen aus der EU in ein Drittland exportiert werden. Das Zolldokument wird sowohl von der EU als auch vom Drittland akzeptiert und dient zugleich als Bürgschein, so dass im Empfangsland keine Abgaben zu entrichten sind.

Weitere Informationen auf der Website der IHK Region Stuttgart und auf der Website der ICC (Eine Übersicht über die jeweils digital angebundenen Länder wird laufend aktualisiert und ist der dort hinterlegten Tabelle zu entnehmen).

Informationen zum Verfahren auf der Website der DIHK

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