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Neue EU-Maschinenverordnung: Was sich für Unternehmen ändert
14.Sep. 2026 | 7 Min. Lesezeit | Rat & Tat, Recht & Steuern |Autor: Jan Herrmann
Relevant sind unter anderem neue Anforderungen im Zusammenhang mit Software, Cybersicherheit und KI. Ebenfalls gelten veränderte Vorgaben für die technische Dokumentation. Zudem stellt sich die Frage, wann eine Veränderung an einer bestehenden Maschine als wesentliche Veränderung eingestuft wird. Dabei sollten Unternehmen prüfen, welche Auswirkungen dies auf ihre Rolle hat – insbesondere bei Umbauten, neuen Sicherheitsfunktionen oder digitalen Erweiterungen.
Webinar gibt Überblick über die wichtigsten Änderungen
Die IHK Region Stuttgart bietet am 29. September 2026 von 10 bis 11.30 Uhr ein Online-Webinar zur neuen Maschinenverordnung an.
Dr. Ulrich Becker, Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle, erläutert die wesentlichen Neuerungen und ordnet deren Bedeutung für die betriebliche Praxis ein.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
- Änderungen gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie,
- Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler,
- wesentliche Veränderungen von Maschinen,
- Software, KI und Cybersicherheit,
- technische Dokumentation und Marktüberwachung.
Das Webinar richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Maschinen entwickeln, herstellen, importieren, vertreiben, integrieren oder betreiben und sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten möchten.
Die Teilnahme kostet 30 Euro.
Leitfaden für die erste Orientierung
Ergänzend stellt die IHK Region Stuttgart einen Leitfaden zur neuen EU-Maschinenverordnung bereit. Er fasst zentrale Änderungen zusammen und gibt Unternehmen eine erste Orientierung dazu, welche Anforderungen und Schnittstellen zu weiteren europäischen Regelungen zu beachten sind.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Webinar „Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230)
IHK-Leitfaden zur neuen EU-Maschinenverordnung