Die Änderungen reduzieren bürokratischen Aufwand, passen Zollprozesse stärker an die Praxis des internationalen Warenverkehrs an. © GettyImages
Die IHK hat wichtige Zoll-Erleichterungen für den Außenhandel erreicht.

IHK erreicht wichtige Zoll-Erleichterungen für Exporteure und Importeure

29.Juni 2026 | 7 Min. Lesezeit | Rat & Tat, Recht & Steuern |
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Unternehmen können sich ab dem 1. Juli auf spürbare Erleichterungen bei der Zollabwicklung freuen. Neue Regelungen ermöglichen eine schnellere Abfertigung eiligen Ausfuhrsendungen und vereinfachen die Beendigung von Versandverfahren im Importbereich. Die Änderungen reduzieren bürokratischen Aufwand und sind ein großer Erfolg der IHK-Interessenvertretung.

Zum 1. Juli treten Erleichterungen beim Export in Kraft. Sie beschleunigen eilige Ausfuhrsendungen und erleichtern die Beendigung von Versandverfahren. Konkret ändert sich Folgendes:

Eilige Ausfuhrsendungen können schneller abgefertigt werden

1. Eilige Ausfuhrsendungen können ab 1. Juli unter bestimmten Bedingungen schneller abgefertigt werden als bisher. Hintergrund ist, dass Ausführer jedeExportsendung beim Zoll zur Ausfuhr anmelden müssen. Dieser überprüft die Ware und gibt die Sendung zur Ausfuhr frei. Üblich ist es, dass die Ware beim Zollamt vorgeführt wird, wenn ein Unternehmen keine Verfahrenserleichterung hat. Unternehmen können jedoch auch beantragen, dass der Zoll die Ware im Unternehmen beschaut. Neue Kriterien ermöglichen es, dass eine solche Beschau im Unternehmen bei Bedarf ganz kurzfristig erfolgen kann. Gerade Unternehmen mit wenigen Ausfuhrsendungen können davon profitieren. Details finden Sie unter Vereinfachte Zollverfahren Ausfuhr – IHK Region Stuttgart

Beendigung von Versandverfahren jetzt auch auf Englisch

2. Für Versandverfahren gilt ab 1. Juli: englische Warenbezeichnungen in der Versandanmeldung sind zulässig. Weitere EU-Sprachen können aus EU-Zollanmeldungen in das Versandverfahren ohne Übersetzung übernommen werden. Für die Beendigung von Versandverfahren gilt ab 1. Juli: Zugelassene Empfänger müssen bei Beendigung des Verfahrens nicht mehr überprüfen, ob die Warennummer und die Warenbezeichnung im Versandverfahren den Daten entsprechen, die sie für die Importanmeldung verwenden.

Zur Erklärung: Versandverfahren sind internationale Zollverfahren für Waren, die durch verschiedene Länder im Transit unter zollamtlicher Aufsicht transportiert werden, bis sie in Deutschland zum sogenannten freien Verkehr angemeldet werden (Importanmeldung). Beispiel: Eine Importsendung kommt per Seefracht in den Niederlanden an. Dort eröffnet, in der Regel der Spediteur, ein Versandverfahren. Die Versandanmeldung enthält unter anderem folgende Daten: eine Warennummer (das sind die Ordnungsnummern des Außenhandels, international harmonisiert) und eine Warenbezeichnung. Im Zielland muss im ersten Schritt das Versandverfahren beendet werden. Erst danach kann der Importeur die Ware zur Einfuhr anmelden. Hierbei kann es zu Abweichungen kommen, weil der Importeur oft genauere Daten hat als die Spedition. Die Beseitigung dieser Abweichungen ist bislang sehr teuer. Auch das Übersetzen von englischen Warenbezeichnungen in die deutsche Sprache führt zu erheblichen Verzögerungen. Beides ist nun nicht mehr der Fall. Eine enorme Erleichterung in der Praxis. Details lesen Sie unter Neuerungen im Versandverfahren: NCTS5 – IHK Region Stuttgart

Ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau

Bei den Erleichterungen handelt es sich um eine längst überfällige Anpassung der Verfahren an die Praxis des internationalen Warenverkehrs. Es bedeutet einen weiteren Schritt hin zur Entbürokratisierung von Zollprozessen, auf die die IHK in zahlreichen Gesprächen mit der Generalzolldirektion hingewirkt hat. Nun wurden die Bemühungen von Erfolg gekrönt!

Alles zu Import und Export finden Sie auf der Homepage der IHK Region Stuttgart

Andrea Schubode ist Zoll-Spezialistin bei der IHK Region Stuttgart

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