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Marc Bauer, stellvertretender Leiter der IHK-Abteilung Außenwirtschaft.

Freihandel mit Indien: Weniger Zölle, besserer Marktzugang

03.Juni 2026 | 3 Min. Lesezeit | Außenwirtschaft |
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Indien und die EU haben sich Anfang des Jahres auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Was bedeutet das für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern? Marc Bauer, stellvertretender Leiter der Abteilung Außenwirtschaft bei der IHK Region Stuttgart, fasst die wichtigsten Punkte zusammen. 

Herr Bauer, das Freihandelsabkommen mit Indien ist zwar unterschrieben, aber noch nicht in Kraft. Was ist bisher bekannt? 
Tatsächlich sind einige Punkte zum neuen Handelsabkommen mit Indien noch offen. Bekannt ist aber, dass das Handelsabkommen zwischen Indien und der EU das umfangreichste und weitgehendste ist, das Indien jemals abgeschlossen hat. 

Was ist denn das Besondere an dem Abkommen? 
Indien ist normalerweise sehr zurückhaltend, was die Handelsliberalisierung angeht. Wir erwarten aber, dass das Abkommen bereits Anfang 2027 anwendbar sein wird. Das ist gegenüber sonst eine sehr kurze Zeitspanne zwischen Verhandlungsabschuss und Anwendbarkeit. 

Was sind denn die Hauptthemen?
Der Schwerpunkt liegt aus EU-Perspektive auf der schrittweisen Abschaffung der hohen indischen Zölle und einem besseren Marktzugang. Das dürfte tatsächlich erhebliche Impulse schaffen, die Erwartung einer Verdoppelung des Handels EU-Indien bis 2032 scheint realistisch zu sein. Ein wesentlicher Punkt ist auch ein verbesserter Schutz des geistigen Eigentums und ein privilegierter Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt. Das öffentliche Beschaffungswesen wurde, im Gegensatz zu anderen Abkommen nicht geöffnet. Im Agrarsektor gibt es beiderseits Schutzbereiche, was aber nachvollziehbar ist.

Ein wesentliches Problem bisher waren die hohen Zölle. Das soll sich ändern?  
Die Zollhürden verschwinden je nach Sektor unterschiedlich schnell, für Details müssen die Abbaustufen je nach Produkt untersucht werden. Die für die Zollsenkung einzuhaltenden Ursprungsregelungen sind noch nicht veröffentlicht worden, daher kann noch keine verlässliche Aussage zu deren Ausgestaltung getroffen werden. Auf Basis informeller Auskünfte erwarten wir hier aber keine größeren Probleme. Eine Voraussetzung für reduzierte Zölle ist es, dass der Ursprung der Ware bzw. die Einhaltung der Ursprungsregeln nachgewiesen werden kann. Hier wissen wir bereits, dass der Aufwand im Vergleich zu anderen EU-Abkommen deutlich größer sein wird. Das Verhandlungsergebnis der EU ist trotzdem gut.

Welche Auswirkungen wird das Freihandelsabkommen haben? 
Erfahrungsgemäß führt bereits ein Abkommen zu steigendem Interesse an einem anderen Land. Es lohnt sich, sich damit zu beschäftigen. Indien wird allerdings trotz Abkommen zahlreiche komplexe Standortbedingungen haben – wie die EU im übrigen auch.  Der Markteintritt sollte aufgrund einer Gesamtbeurteilung erfolgen, IHKs und AHK unterstützen hier.

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