Das Gewährleistungslabel muss deutlich sichtbar angebracht werden © Getty Images
Ab September muss das Gewährleistungslabel im stationären Handel zum Beispiel am Regal platziert werden.

EU: Gewährleistungslabel und Garantielabel werden ab September Pflicht

17.Aug. 2026 | 8 Min. Lesezeit | Rat & Tat |
Autor:
Gewährleistungslabel und Garantielabel sollen Verbrauchern EU-weit ab dem 27. September auf einen Blick zeigen, welche gesetzlichen Rechte gelten und welche freiwilligen Garantien darüber hinausgehen. Was Händler jetzt wissen und bei Online- wie Offline-Angeboten beachten müssen, lesen Sie hier.

Ab dem 27. September gelten in der EU neue Vorgaben zur Kennzeichnung von gesetzlicher Gewähr­leistung und freiwilligen Haltbarkeits­garantien. Rechtsgrundlage für Gewährleistungslabel und Garantielabel ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/ 1960.

Ziel der Verordnung ist es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen. Händler müssen zwei visuell unterschiedliche Etiketten verwenden: das Gewährleistungslabel für die gesetzliche Mängelhaftung und – sofern vom Hersteller angeboten – das Garantielabel für eine freiwillige kostenlose Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre hinaus.

Die neuen Regeln gelten für alle Händler, online wie stationär

Die neuen Regeln gelten für alle Händler, online wie stationär, unabhängig von der Unternehmensgröße, und genauso für Händler auf Plattformen wie Amazon oder eBay. Auch wenn die technische Infrastruktur vom Plattformbetreiber stammt, bleibt der einzelne Verkäufer dafür verantwortlich, seine Informationspflichten zu erfüllen. Die Labels werden von der Europäischen Union in allen Amtssprachen bereitgestellt; Farben, Schriftarten und Proportionen sind verbindlich und dürfen nicht an das eigene Shop-Design angepasst werden.

Gewährleistungslabel („Harmonisierte Mitteilung“)


Das Gewährleistungslabel informiert über die EU-weit geltende Mindestgewährleistungsdauer von zwei Jahren sowie die Rechte des Kunden auf Reparatur, Ersatz, oder Minderung. Online muss das Label farbig dargestellt werden; stationär ist auch schwarz-weiß erlaubt. Es muss vollständig sichtbar sein – keine Mouse-over-­Lösungen, keine aufklappbaren Texte und keine Einbettung in AGB.

So sieht das Gewährleistungslabel aus. © EU
Das Gewährleistungslabel informiert über die EU-weit geltende Mindestgewährleistungsdauer von zwei Jahren sowie die Rechte des Kunden auf Reparatur, Ersatz, oder Minderung.

Platzierung im Online-Handel: Die Richtlinie verlangt eine „allgemeine Erinnerung“ vor Vertragsschluss. Da fraglich ist, ob ein Link im Footer der Webseite genügt, empfiehlt sich eine sichtbare Platzierung direkt in der Produktdarstellung oder spätestens im Checkout. Im stationären Handel muss das Label auf der Verpackung, am Regal oder als gut sichtbares Hinweisschild im Verkaufs­bereich platziert werden.

Garantielabel („Harmonisiertes Etikett“)

Dieses Label ist nur erforderlich, wenn ein Hersteller eine kosten­lose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet. Es enthält einen QR-Code, der zu den vollständigen Garantiebedingungen führt.

Das Garantielabel zeigt eine kosten­lose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren an. © EU
Das Garantielabel ist nur erforderlich, wenn ein Hersteller eine kosten­lose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet.

Das Etikett ist für jedes Produkt individuell auszufüllen hinsichtlich:
Dauer der Garantie (Ersatz der Platzhalter „XX“) in Schriftgröße 7 pt
Name des Garantiegebers (9 pt)
Modellbezeichnung (80 pt)

Die Schriftgrößen sind verbindlich vorgegeben.

Hier gilt für online, dass das Label neben dem Produktbild und zusätzlich im Warenkorb platziert wird.
Eine verkürzte Erstansicht ist zulässig, wenn die vollständigen Details bei Klick, Touch oder Mouseover sichtbar werden. Stationär muss das Label auf der Ver­packung, direkt am Pro- dukt oder am Warenregal angebracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Hompage der IHK Region Stuttgart

Besuchen Sie auch unsere IHK-Veranstaltung am 24. September zu Mängelansprüche und Produkthaftung – Klarheit und Sicherheit für Ihr Unternehmen

Was Händler jetzt tun sollten

  • Bis September 2026 müssen Händler
  • ihre Produktdarstellungen anpassen,
  • IT-Systeme aktualisieren
  • und
  • im stationären Handel die Regalbeschilderung/-platzierung überarbeiten.
  • Wer die Vorgaben nicht erfüllt, ­riskiert Abmahnungen und Bußgeld.

Rainer Simshäuser ist Rechtsexperte der IHK Region Stuttgart

Gefällt Ihnen unser Artikel?

Seite teilen

Mehr zum Thema

Push-News erhalten? JA NEIN