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EU: Gewährleistungslabel und Garantielabel werden ab September Pflicht
17.Aug. 2026 | 8 Min. Lesezeit | Rat & Tat |Autor: Rainer Simshäuser
Ab dem 27. September gelten in der EU neue Vorgaben zur Kennzeichnung von gesetzlicher Gewährleistung und freiwilligen Haltbarkeitsgarantien. Rechtsgrundlage für Gewährleistungslabel und Garantielabel ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/ 1960.
Ziel der Verordnung ist es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen. Händler müssen zwei visuell unterschiedliche Etiketten verwenden: das Gewährleistungslabel für die gesetzliche Mängelhaftung und – sofern vom Hersteller angeboten – das Garantielabel für eine freiwillige kostenlose Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre hinaus.
Die neuen Regeln gelten für alle Händler, online wie stationär
Die neuen Regeln gelten für alle Händler, online wie stationär, unabhängig von der Unternehmensgröße, und genauso für Händler auf Plattformen wie Amazon oder eBay. Auch wenn die technische Infrastruktur vom Plattformbetreiber stammt, bleibt der einzelne Verkäufer dafür verantwortlich, seine Informationspflichten zu erfüllen. Die Labels werden von der Europäischen Union in allen Amtssprachen bereitgestellt; Farben, Schriftarten und Proportionen sind verbindlich und dürfen nicht an das eigene Shop-Design angepasst werden.
Gewährleistungslabel („Harmonisierte Mitteilung“)
Das Gewährleistungslabel informiert über die EU-weit geltende Mindestgewährleistungsdauer von zwei Jahren sowie die Rechte des Kunden auf Reparatur, Ersatz, oder Minderung. Online muss das Label farbig dargestellt werden; stationär ist auch schwarz-weiß erlaubt. Es muss vollständig sichtbar sein – keine Mouse-over-Lösungen, keine aufklappbaren Texte und keine Einbettung in AGB.
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Platzierung im Online-Handel: Die Richtlinie verlangt eine „allgemeine Erinnerung“ vor Vertragsschluss. Da fraglich ist, ob ein Link im Footer der Webseite genügt, empfiehlt sich eine sichtbare Platzierung direkt in der Produktdarstellung oder spätestens im Checkout. Im stationären Handel muss das Label auf der Verpackung, am Regal oder als gut sichtbares Hinweisschild im Verkaufsbereich platziert werden.
Garantielabel („Harmonisiertes Etikett“)
Dieses Label ist nur erforderlich, wenn ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet. Es enthält einen QR-Code, der zu den vollständigen Garantiebedingungen führt.
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Das Etikett ist für jedes Produkt individuell auszufüllen hinsichtlich:
Dauer der Garantie (Ersatz der Platzhalter „XX“) in Schriftgröße 7 pt
Name des Garantiegebers (9 pt)
Modellbezeichnung (80 pt)
Die Schriftgrößen sind verbindlich vorgegeben.
Hier gilt für online, dass das Label neben dem Produktbild und zusätzlich im Warenkorb platziert wird.
Eine verkürzte Erstansicht ist zulässig, wenn die vollständigen Details bei Klick, Touch oder Mouseover sichtbar werden. Stationär muss das Label auf der Verpackung, direkt am Pro- dukt oder am Warenregal angebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Hompage der IHK Region Stuttgart
Besuchen Sie auch unsere IHK-Veranstaltung am 24. September zu Mängelansprüche und Produkthaftung – Klarheit und Sicherheit für Ihr Unternehmen
Was Händler jetzt tun sollten
- Bis September 2026 müssen Händler
- ihre Produktdarstellungen anpassen,
- IT-Systeme aktualisieren
- und
- im stationären Handel die Regalbeschilderung/-platzierung überarbeiten.
- Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und Bußgeld.
Rainer Simshäuser ist Rechtsexperte der IHK Region Stuttgart