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EU-AI-Act im Bundestag beraten
19.März 2026 | 8 Min. Lesezeit | Digitalisierung & KI, KI, Recht & Steuern |Autor: Florian Stark
Am 20. März wurde im Bundestag in erster Lesung über das deutsche Durchführungsgesetz zum EU-AI-Act beraten, also darüber, wie Deutschland die Aufsicht, Zuständigkeiten, Beschwerdewege und Bußgeldregeln für die nationale Umsetzung der EU-KI-Verordnung organisiert; anschließend wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen . Der EU-AI-Act ist bereits seit dem 1. August 2024 in Kraft. Er gilt aber nicht komplett ab diesem Datum, sondern wird schrittweise anwendbar: einige Vorschriften früher, der Großteil erst später.
Wieder eine neue bürokratische Hürde, die viele Kapazitäten in den Unternehmen bindet, könnte man meinen. Tatsächlich hatte die Länge des Rechtstextes, unklare Begriffe und die komplexe Systematik viele Unternehmen zunächst überfordert. Doch Nachfragen bei unseren IHK-Mitgliedsunternehmen zeigen, dass der EU-AI-Act inzwischen deutlich nüchterner betrachtet wird und der pragmatische Umgang überwiegt. Das liegt auch daran, dass die meisten unserer IHK-Mitglieder KI-Anwendungen der unteren Risikoklassen einsetzen und daher von vielen Pflichten des EU-AI-Acts nicht unmittelbar betroffen sind.
Für KMU ist in der Praxis vor allem Artikel 4 relevant, also die Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz. In vielen Betrieben sind Schulungen bereits erfolgt oder in Planung; wo dies noch nicht der Fall ist, wird das Thema meist als umsetzbares To-Do verstanden und weniger als Sanktionsrisiko.
Die DIHK fordert eine innovationsfreundliche, bürokratiearme Regelung
Auch die IHK-Dachorganisation DIHK befürwortet die nationale Umsetzung des EU-AI-Acts grundsätzlich, verbindet dies aber klar mit der Forderung nach einer innovationsfreundlichen, bürokratiearmen und für Unternehmen praxistauglichen Ausgestaltung. Im Mittelpunkt stehen aus DIHK-Sicht klare Zuständigkeiten, eine zentrale Anlaufstelle, eine einheitliche Auslegung durch die Aufsicht, praxisnahe Leitlinien, Reallabore sowie eine zurückhaltende, verhältnismäßige Aufsicht insbesondere mit Blick auf KMU. Diese Linie hat die DIHK sowohl in ihrer formellen Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 10. Oktober 2025 als auch nach dem Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 bekräftigt.
Insgesamt überwiegt damit in der Wirtschaftsorganisation nicht die Ablehnung des Rechtsrahmens, sondern die Erwartung, dass die deutsche Umsetzung rechtssicher, schlank und mittelstandsorientiert ausgestaltet wird.
Unsicherheiten bei Datenschutz, DSGVO und die Regulierungsdichte im Digitalbereich belasten Unternehmen
Zurückhaltung beim KI-Einsatz erlebt die IHK vereinzelt dennoch. Allerdings meist nicht wegen des EU-AI-Acts selbst, sondern vor allem aufgrund von Unsicherheiten bei Datenschutz, DSGVO und der allgemeinen Regulierungsdichte im Digitalbereich. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass hohe Anforderungen in den oberen Risikoklassen abschrecken und Innovationen im Mittelstand bremsen könnten. Vor diesem Hintergrund können Reallabore ein sinnvoller Ansatz sein, um Unternehmen einen kontrollierten Einstieg in anspruchsvollere KI-Anwendungsfälle zu ermöglichen.
Der Digitalomnibus soll auf EU-Ebene für Praxisnähe sorgen
Auf EU-Ebene wird derzeit im Rahmen des sogenannten Digitalomnibus darüber beraten, wie das europäische Digitalrecht vereinfacht, besser aufeinander abgestimmt und für Unternehmen praktikabler ausgestaltet werden kann. Für die DIHK ist das Vorhaben zwar ein richtiger Schritt, bleibt aber bislang hinter dem eigentlichen Ziel zurück, die regulatorische Komplexität der fragmentierten digitalen Gesetzgebung spürbar zu reduzieren. Aus Sicht der DIHK müssen insbesondere die verschiedenen datenrechtlichen Regelwerke widerspruchsfrei zusammengeführt werden – gerade auch mit Blick auf KI-Anwendungen.
Gefordert werden zudem allgemeine Safe-Harbor-Regelungen, die rechtmäßig handelnden Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Auch im Datenschutz sieht die DIHK zwar erste Reformansätze, hält die DSGVO in ihrer jetzigen Ausgestaltung aber weiterhin für KMU nur begrenzt praktikabel und in Teilen innovationshemmend. Grundlegende Reformbedarf (etwa beim internationalen Datentransfer und beim Schadensersatzrecht) blieb bislang unberücksichtigt.
Für die Unternehmensrealität der IHK-Mitgliedsunternehmen ist das hoch relevant: Viele Betriebe empfinden nicht einzelne Vorgaben als größte Hürde, sondern das Zusammenspiel verschiedener Digitalregeln. Mehr Klarheit, weniger Überschneidungen und praxistauglichere Verfahren würden daher gerade für KMU spürbare Entlastung schaffen und Ressourcen für den tatsächlichen KI-Einsatz freisetzen.
Das Interesse an KI-Angeboten der IHK Region Stuttgart ist groß
Unabhängig von den regulatorischen Fragen ist das Interesse an den KI-Angeboten der IHK Region Stuttgart weiterhin sehr hoch. Im vergangenen Jahr haben 2.784 Teilnehmer die mehr als 50 Veranstaltungen zum Thema besucht. Knapp 50 (kostenlose) KI-Checks wurden durchgeführt. Insbesondere der KI-Crashkurs als etabliertes Einstiegsformat ist weiterhin regelmäßig ausgebucht und zum KI-Summit 2026 meldeten sich innerhalb von weniger als zwei Wochen rund 200 Interessenten an.
Das unterstreicht, dass der Bedarf der Unternehmen an praxisnaher Orientierung, Einordnung und Unterstützung beim KI-Einsatz ungebrochen hoch ist. Auch rechtliche und Compliance-Fragen spielen dabei eine wichtige Rolle und werden sowohl in eigenen Veranstaltungsformaten als auch im Rahmen des KI-Checks adressiert.
Die IHK bietet fortlaufend Veranstaltungen zum Thema an, zum Beispiel zu Status quo, Ausblick, Handlungsbedarf in Sachen KI oder Rechtsfragen beim Einsatz von KI-Systemen