Mexico, Panoramic view of Veracruz city port with container ships, tankers and car carriers. © getty images
Veracruz an der Karibikküste ist einer der größten mexikanischen Seehäfen.

Ein neues Handelskapitel für den transatlantischen Mittelstand: EU und Mexiko rücken enger zusammenn

23.Mai 2026 | 7 Min. Lesezeit | Außenwirtschaft, Politische Forderungen, Standort |
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Mit der Unterzeichnung des modernisierten Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko am 22. Mai 2026 ist ein lange vorbereitetes Projekt Realität geworden – mit unmittelbaren Folgen für international tätige Unternehmen, auch im Südwesten. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen im Januar 2025 und der Autorisierung durch den Rat der EU Anfang Mai dieses Jahres steht das Abkommen nun als neues Fundament für Handel und Investitionen.

Mit der Unterzeichnung tritt das Interim-Handelsabkommen jedoch noch nicht automatisch vorläufig in Kraft. Vielmehr sind dafür weitere Schritte erforderlich: Zunächst müssen auf beiden Seiten die internen Verfahren abgeschlossen werden. Anschließend erfolgt die formelle Notifizierung, bei der sich beide Vertragsparteien offiziell mitteilen, dass ihre jeweiligen internen Verfahren abgeschlossen sind. Auf dieser Grundlage wird schließlich der Beginn der vorläufigen Anwendung festgelegt.

Das EU‑Mexiko‑Globalabkommen ist bereits seit dem Jahr 2000 in Kraft und hat zu einer kontinuierlichen Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen geführt. Aufgrund seines gemischten Charakters muss das modernisierte Generalabkommen hingegen von allen EU‑Mitgliedstaaten sowie von der EU und Mexiko ratifiziert werden. Vor dem Hintergrund verschiedener Faktoren ist davon auszugehen, dass es zunächst zu einer vorläufigen Anwendung in Form eines Interims‑Handelsabkommens kommt – ähnlich wie beim EU‑Mercosur‑Abkommen.

Erleichterungen im Agrarsektor

Für die südwestdeutsche Wirtschaft relevante Zölle – etwa im Maschinenbau – sind bereits im Rahmen des bestehenden Abkommens weitestgehend abgebaut oder entfallen. Ein Großteil der Zollentlastungen ist somit bereits umgesetzt. Der Zollabbau im aktuellen Abkommen liegt für Exporte aus der EU nach Mexiko insbesondere im Agrarsektor.

Darüber hinaus zielt das Abkommen insbesondere auf den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse ab. So sieht der aktuelle Text vor, dass keine Zollabfertigungsgebühren auf Ursprungswaren erhoben werden sollen, wodurch indirekte Kosten reduziert werden. Darüber hinaus sollen Produktzertifizierungen zwar nicht abgeschafft werden, jedoch stärker harmonisiert, begrenzt und vereinfacht.

Enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen EU, Mexiko und Baden‑Württemberg

Im Jahr 2025 erreichte der Handel zwischen der EU und Mexiko ein Volumen von über 86 Mrd. Euro – davon rund 53 Mrd. Euro an Ausfuhren und mehr als 34 Mrd. Euro an Einfuhren. Damit war die EU nach den USA und China Mexikos drittgrößter Handelspartner und zugleich sein zweitwichtigster Exportmarkt.

Dieser engen wirtschaftlichen Verflechtung tragen auch Unternehmen aus Baden-Württemberg bei, die stark in den transatlantischen Lieferketten eingebunden sind. Im Jahr 2002 lag der Anteil Baden‑Württembergs am gesamten deutschen Exportvolumen nach Mexiko – zwei Jahre nach Inkrafttreten des EU‑Mexiko‑Abkommens – bei rund 15,2 Prozent. Nach zwischenzeitlichen Schwankungen betrug er 2022 etwa 14 Prozent und erreichte zuletzt wieder 16,1 Prozent. Diese Entwicklung unterstreicht die kontinuierlich hohe Relevanz Mexikos für die exportorientierten Unternehmen im Südwesten.

Auch aus mexikanischer Perspektive kommt Baden-Württemberg eine wichtige Rolle zu. Insbesondere für Automobilzulieferer ist Mexiko seit Jahren ein zentraler Standort für Auslandsinvestitionen. Das Land hat sich als industrieller und produzierender Partner in globalen sowie nordamerikanischen Wertschöpfungsketten etabliert und profitiert dabei von seiner engen wirtschaftlichen Verflechtung mit den USA und Kanada.

Maschinenbau bildet tragende Exportsäule

Die wichtigste Warengruppe für den Export Baden-Württembergs nach Mexiko ist der Maschinenbau.  Ein zentraler Faktor ist, dass sich Mexiko zu einem bedeutenden Produktionsstandort für zahlreiche Industrien entwickelt hat. Ebenso zu einem der weltweit führenden Automobilproduzenten. In diesem Zuge hat sich im Land ein dichtes Netzwerk von Automobilzulieferern aller Wertschöpfungsstufen (OEM, Tier 1 und Tier 2) etabliert.

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Bedarf an moderner Produktionstechnologie zunehmend an Bedeutung. Insbesondere im Bereich Automatisierung und Digitalisierung der Industrie werden in Mexiko aktuell wichtige nächste Entwicklungsstufen angestrebt – ein Feld, in dem baden-württembergische Unternehmen stark positioniert sind.

Automobilindustrie: Integrierte Lieferketten und intraindustrieller Handel

Die zweitwichtigste Produktgruppe im bilateralen Handel umfasst Kraftwagen und Kraftwagenteile. Auffällig ist, dass diese Warengruppe sowohl bei den Exporten aus Baden-Württemberg (Top 2) als auch bei den Importen aus Mexiko dominiert. Im Jahr 2025 importierte Baden-Württemberg Kraftfahrzeuge und -teile im Wert von rund 730 Millionen Euro aus Mexiko, während die Exporte in dieser Kategorie bei etwa 452 Millionen Euro lagen. Dies weist auf eine ausgeprägte Arbeitsteilung und einen intraindustriellen Handel hin, wie er auch in anderen Branchen und mit anderen Partnerländern zu beobachten ist – etwa im Gesundheitssektor mit der Schweiz.

Der Nearshoring-Erfolg Mexikos ist differenziert zu bewerten: Neben deutschen OEMs, japanischen, US-Unternehmen sind auch zunehmend chinesische Automobilhersteller aktiv, was in den USA kritisch gesehen wird.

Die anstehende Neuverhandlung des USMCA ist daher nicht isoliert im Kontext des Nearshorings zu sehen. Sie betrifft unmittelbar auch Unternehmen aus Baden-Württemberg, deren Geschäftsmodelle eng mit nordamerikanischen Handels- und Produktionsstrukturen verknüpft sind. Das „Nearshoring-Wunder“ beruht wesentlich auf den im USMCA verankerten zollfreien Handelsbedingungen, die jedoch strenge Ursprungsregeln – zum Beispiel in der Automobilindustrie – voraussetzen.

Änderungen dieser Regelungen könnten die Wettbewerbsfähigkeit und Lieferketten baden-württembergischer Unternehmen beeinflussen. Neuverhandlungen stehen diesen Sommer an.

Mexiko als wachsender Beschaffungsmarkt für Elektronik

Die Warengruppe der Datenverarbeitungsgeräte sowie der elektronischen und optischen Erzeugnisse bildet eine zentrale Säule im Handel zwischen Baden-Württemberg und Mexiko. Sie umfasst unter anderem IT‑Hardware, Halbleiter und Mikroprozessoren, Leiterplatten sowie Kommunikationsgeräte – allesamt Schlüsseltechnologien für moderne Industrie- und Produktionsprozesse.

Baden-württembergische Unternehmen liefern in diesem Segment vor allem hochwertige und spezialisierte Ausrüstungen. Im Jahr 2025 belief sich das Exportvolumen auf rund 200 Millionen Euro. Gleichzeitig importierte Baden-Württemberg elektronische und optische Erzeugnisse im Wert von etwa 285 Millionen Euro aus Mexiko.

Die Gesamtentwicklung der Importe unterstreicht die wachsende Bedeutung Mexikos als Beschaffungsmarkt für Baden-Württemberg. Der Anteil Baden-Württembergs an den deutschen Gesamtimporten aus Mexiko ist von 8,8 Prozent im Jahr 2002 auf 15,8 Prozent im Jahr 2025 gestiegen.

Besonders dynamisch zeigt sich die langfristige Entwicklung: Zwischen 2000 und 2025 lag die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der baden-württembergischen Gesamtimporte aus Mexiko bei 11,82 Prozent und damit über dem Bundesdurchschnitt von 7,71 Prozent. Zwar führten die Auswirkungen der Pandemie zwischenzeitlich zu einer Abschwächung, insgesamt bleibt der Wachstumstrend jedoch klar positiv.

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